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Studium - Bachelorstudium NMS (Neue Mittelschule)

Die E 3 Ob 30/84 führte aus, dass der Besuch einer pädagogischen Akademie und die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung für Volksschullehrer grds eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittle. Auch nach Ansicht des erkSenats stellt das abgeschlossene Bachelorstudium, welches zum Unterrichten an einer Neuen Mittelschule (sowie auch an einem Gymnasium/Unterstufe) in den Fächern Englisch und Musik berechtigt, jedenfalls eine abgeschlossene Berufsausbildung da, weshalb Selbsterhaltungsfähigkeit eingetreten ist. Die Rsp, wonach ein Masterstudium noch unmittelbar der Berufsvorbildung dient ist auf den hier zu beurteilenden Fall nicht anwendbar, weil ein Abschluss als Lehrerin in einer Neuen Mittelschule im Gegensatz zu diesen E bereits eine abgeschlossene Ausbildung darstellt. Auch ein besseres Fortkommen ist durch das Masterstudium nicht zu erwarten, steht doch die lange Studiendauer in keinem Verhältnis zu den erwarteten finanziellen Vorteilen. Ebenso wenig kann von einer „sprunghaften Erweiterung der Einstellungschancen", nur weil die Möglichkeit bestehen würde, auch in einer Oberstufe zu unterrichten, die Rede sein.