Studium und ein Jahr Auszeit nach Matura?
Unterhaltsberechtigte Kinder dürfen sich daher nach der Reifeprüfung zulasten des UhPfl eine "Auszeit" von einem Jahr nehmen, sofern sie als ordentliche Hörer an einer Universität oder Fachhochschule aufgenommen werden.
Anmerkung: Diese (vereinzelte) Entscheidung ist schwer zu hinterfragen!
- Stammeinlage
- Statutenwechsel des Kindes und HUP 2007
- Staubzulage
- Sterbefonds
- Sterbefürsorgekosten
- Steuerabsetzbeträge
- Steuerbegünstigungen
- Steuerbemessungsgrundlage und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Steuerberater als Zeuge (Verschwiegenheitsverpflichtung)
- Steuerberatungskosten
- Steuerberechnungen (Finanzministerium)
- Steuerbescheid
- Steuererklärungen
- Steuerfreibeträge
- Steuerfreie Bezüge, sonstige
- Steuergutschriften
- Steuerliche Behandlung des Unterhaltes
- Steuerliche Freibeträge
- Steuerliche, Sonderausgaben
- Steuernachzahlungen
- Steuerrückstände
- Steuerrückvergütungen
- Steuerschulden
- Steuersplitting nach deutschem Recht
- Steuervorteile
- Stiefkinder, freiwillige Unterhaltsleistungen an; - keine Berücksichtigung
- Stiefmutter, keine Anspannung der
- Stipendium
- Stipendium - Handlungsfähigkeit
- Störzulage
- Strafdelikt der Unterhaltspflichtverletzung
- Strafhaft des Unterhaltsberechtigten
- Strafhaft des Unterhaltspflichtigen
- Strahlenzulage
- Straßenbahn
- Stromkosten
- Stromkosten als Naturalunterhalt
- Student (unterhaltsberechtigtes Kind ist)
- Student (Unterhaltsverpflichteter ist)
- Studentenkredit
- Studienabbruch
- Studienbeihilfe
- Studienfortschritt
- Studiengebühr
- Studienwechsel
- Studium und ein Jahr Auszeit nach Matura?
- Studium des Unterhaltsberechtigten
- Studium und Ausbildung der Eltern
- Studium und Auslandssemester
- Studium und vorhergehende Auszeit nach Matura
- Studium - Doktoratsstudium
- Studium - Durchschnittsstudiendauer
- Studium - Durchschnittsdauer Auskünfte über
- Studium - Durchschnittsdauer Behauptungs- und Beweislast
- Studium - Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit
- Studium - Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit - Revisibilität
- Studium, Auslands-
- Studium, berufsbegleitendes
- Studium und Nebenbeschäftigung
- Studium - nicht zustimmungspflichtig
- Studium und Anspruch auf Familienbeihilfe
- Studium und Anspruch auf Familienbeihilfe (Kopie 1)
- Studium - Masterstudium
- Studium - Bachelorstudium NMS (Neue Mittelschule)
- Studium nach bereits erfolgter Arbeitsaufnahme bzw. nach Abschluss einer Berufsausbildung
- Studium nach verspäteter Matura
- Studium nach Selbsterhaltungsfähigkeit
- Studium - keine außergerichtliche Vorlage von Erfolgsnachweisen
- Studium - Sparsamkeitsgrundsatz
- Studium - Unterhaltsberechtigung - Einzelfallentscheidung
- Studium des Unterhaltspflichtigen
- Studium - relevanter Zeitpunkt zur Beurteilung
- Studium und Zumutbarkeit der Finanzierung
- Stundung