Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 02.08.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Bisherige außergerichtliche Übung

Die bisherige Übung des Besuchsrechts abseits von gerichtlichen Regelungen ist rechtlich kein Maßstab für die gerichtliche Regelung.

Anmerkung: Faktisch hat die bisherige Übung zB insofern eine Bedeutung, als die KM sich schwer tut, zu bgrründen, warum eine bisher geübte Übernachtung so unmöglich sei.