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Seite angelegt am: 15.01.2008 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Kein Eheverbot zwischen Adoptivkindern

Es besteht kein Eheverbot zwischen Adoptivkindern, die nicht miteinander blutsverwandt sind (EF-Slg 104.799).

Es besteht auch kein Eheverbot zwischen den leiblichen Kindern der Wahleltern und den Wahlkindern (EF-Slg 104.799).