Seite angelegt am: 15.01.2008
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Letze Bearbeitung:
05.08.2020
Kein Eheverbot zwischen Adoptivkindern
Es besteht kein Eheverbot zwischen Adoptivkindern, die nicht miteinander blutsverwandt sind (EF-Slg 104.799).
Es besteht auch kein Eheverbot zwischen den leiblichen Kindern der Wahleltern und den Wahlkindern (EF-Slg 104.799).