Alleinverschulden an der Zerrüttung
Bei beiderseitigem Verschulden muss ein sehr erheblicher Unterschied im Grad des Verschuldens gegeben sein, um ein überwiegendes Verschulden eines Teiles annehmen zu können. Es ist dabei nicht nur zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerrüttung der Ehe begonnen hat, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde.
An sich weniger gewichtige Eheverfehlungen, die zeitlich vorangehen und an sich schwerere Verfehlungen des anderen Ehegatten auslösen, können bei der Verschuldensabwägung zum überwiegenden Verschulden führen.
Ausspruch des Alleinverschuldens:
Dieses ist nur möglich, wenn das Verhalten des zweiten Ehegatten (auch insgesamt betrachtet) kein solches Gewicht erreicht hat, das es für eine eigene Scheidungsklage gereicht hätte.