Seite angelegt am: 27.10.2007
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Letze Bearbeitung:
05.08.2020
Anzeige wegen betrunkenem Fahren
Die Anzeige bei der Verwaltungsbehörde über das Lenken eines Kraftfahrzeuges im alkoholisierten Zustand, als dieses Delikt bereits abgeschlossen war und nur mehr zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe führen konnte, kann nicht nur aus der Sorge für die Zukunft gesehen, sondern muss als nicht frei vom Willen nach Vergeltung eingestuft werden und stellt daher eine schwere Eheverfehlung dar.