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Aufforderung zum Auszug aus der Ehewohnung

Die wiederholte (Anmerkung: grundlose) Aufforderung zum Auszug aus der Ehewohnung stellt eine schwere Eheverfehlung dar.

Insbesondere Handgreiflichkeiten und Drohungen eines Ehepartners welche die Voraussetzung für eine Wegweisung darstellen würden,  führen dazu, dass eine Aufforderung zum Verlassen der Ehewohnung keine schwere Eheverfehlung darstellt.