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Seite angelegt am: 05.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Alkoholmissbrauch

Alkoholmissbrauch ist eine schwere Eheverfehlung.

Praxistipp: Alkoholmissbrauch kann auch Ausdruck einer Krankheit sein, die dann möglicherweise nicht mehr vorwerfbar ist. Wenn man daher den Missbrauch im Verfahren vorwirft, sollte man trotzdem Maß halten.