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Seite angelegt am: 06.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Anwesenheitspflicht bei Ehescheidungsverhandlung

Grundsätzlich soll das Gericht die Parteien immer zum persönlichen Erscheinen auffordern. Dieses persönliche Erscheinen kann vom Gericht auch erzwungen werden.