Seite angelegt am: 14.07.2025
;
Letze Bearbeitung:
14.07.2025
Gemeinsamer Aufenthalt
Gemeinsam ist der Aufenthalt, wenn die Ehegatten zusammen leben, also den betreffenden Ort zum Mittelpunkt des gemeinsamen Ehelebens gemacht haben. Das kann auch für mehrere Aufenthaltsorte gelten.