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Seite angelegt am: 14.07.2025 ; Letzte Bearbeitung: 14.07.2025

Gemeinsamer Aufenthalt

Gemeinsam ist der Aufenthalt, wenn die Ehegatten zusammen leben, also den betreffenden Ort zum Mittelpunkt des gemeinsamen Ehelebens gemacht haben. Das kann auch für mehrere Aufenthaltsorte gelten.