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Bundesheer und Selbsterhaltungsfähigkeit

Bundesheer:

Selbsterhaltungsfähigkeit wird auch bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen, während des Dienstes beim Bundesheer angenommen. Bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen wird das - vom Elternhaus nicht losgelöst lebende volljährige - Kind nicht selbsterhaltungsfähig, wenn es Sach- und Geldleistungen beim Bundesheer nach dem HGG bezieht. 

Zivildienst:

Ähnliche Überlegungen werden auch beim Zivildienst anzustellen sein.