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Wohnungskosten als Naturalunterhalt - Anrechnung der Familienbeihilfe

Die steuerliche Entlastung der geldunterhaltspflichtigen Elternteil durch teilweise Anrechnung der Familienbeihilfe hat vor dem Abzug der Kosten für die Wohnungsversorgung stattzufinden. Die Berücksichtigung für der Kosten für die Wohnversorgung stellt eine Naturalunterhaltsleistung dar, die nicht anders zu behandeln ist, als die Begleichung dees geschuldeten Unterhalts in Geld.