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Obsorge- (Wohnsitz-)wechsel des Kindes

Findet ein Obsorge- (Wohnsitz-)wechsel des Kindes und damit ein Wechsel der Person des geldunterhaltspflichtigen Elternteils statt, ist dieser Zeitpunkt genau festzustellen; der Bescheid des Finanzamtes über die rückzufordernde Familienbehilfe ist dabei keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.