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Wohnbedarf gedeckter des UhPfl - Erhöhung der UBGR?

Die in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortete Frage, ob jener ,,Wohnvorteil" zu Lasten des unterhaltspflichtigen Elternteils bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, der dadurch entsteht, dass dieser Elternteil seinen Wohnbedarf in einer Wohnung deckt, für die er-mit Ausnahme der Wohnungsbenützungskosten - keine Aufwendungen (etwa Mietzinszahlungen, Darlehenstilgungen udgl) zu tragen hat, kann offen bleiben, wenn die unterhaltsberechtigten Kinder nicht beweisen, dass der Elternteil für die Wohnung tatsächlich keine Kosten aufwenden muss.