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Seite angelegt am: 05.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Wiederbeschaffungswert statt Zeitwert

Im Rahmen des Aufteilungsverfahren sind Wiederbeschaffungswerte, aber nicht Zeitwerte, der Aufteilungsrechnung zugrunde zu legen, weil der Teil der die Sachen nicht zugeteilt erhält, in die Lage versetzt werden soll, sich gleichwertige Sachen zu verschaffen.