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Seite angelegt am: 06.10.2021 ; Letzte Bearbeitung: 06.10.2021

Wohnungsgebrauchsrecht

Benützen die Ehegatten die Ehewohnung aufgrund eines beiden zustehenden Wohnungsgebrauchsrechts, kann es im Zuge der Aufteilung einem von ihnen entzogen und bücherlich gelöscht werden.