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Seite angelegt am: 28.11.2006 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Unterstützung bei Anschaffung einer Wohnung

Aus den tieferstehenden Entscheidung ist absolut keine Formel (schon gar keine exakte) herauszulesen, wie hoch dieser Unterstützungsbetrag sein soll. Sicherlich kann es zum Beispiel zu einer Verteilung stark abweichend von 50:50 kommen, wenn z.B. ein Ehegatte eine extrem günstige Ehewohnung behält und der andere sich eine Wohnung erst beschaffen und einrichten muss. Es ist auch keine Entscheidung zu finden, die einen Unterstützungsbeitrag festlegen würden, wenn tatsächlich praktisch keine Aufteilungsmasse vorhanden ist.

Bei Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann es ein Gebot der Billigkeit sein, daß der Ehegatte, der die Wohnung erhält (behält), durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt.

Die Ermittlung eines "Schattenwertes" der überlassenen Wohnung und eine Ausgleichszahlung für die der Frau überlassene Wohnung ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mann die Ehewohnung verlassen und von der Frau getrennt Wohnung genommen hat, sodass er keine Ausgleichszahlung zur Anschaffung einer neuen Wohnung benötigt und überdies die Einkommensverhältnisse der Eheleute nicht annähernd gleich sind.

Praxistipp: Es taucht immer wieder dass Gerücht auf, dass ein Ehegatte (meistens der Ehemann) verpflichtet sei, dem anderen Ehegatten (meistens der Ehefrau) den "Wohnungsstandard" zu erhalten, zB betreffend Lage, Größe, Ausstattung etc. Eine solche Verpflichtung - unabhängig von der Aufteilungsmasse - gibt es schlichtweg nicht. Solche Gerüchte gehören zum Kapitel Rechtsaberglaube (dem leider aber manchmal auch Anwälte unterliegen).