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Seite angelegt am: 05.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Wohnungsmiteigentumsanteil, Exekution auf durch den anderen Ehegatten

Ein Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten einen Exekutionstitel über eine Geldforderung hat, kann nur dann in das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt, in dem der verpflichtete Ehegatte wohnt, durch Pfändung des Aufhebungsanspruchs und Zwangsversteigerung des Mindestanteils Exekution führen, wenn er gleichzeitig behauptet, dass der verpflichtete Ehegatte kein dringendes Wohnbedürfnis im zu versteigernden Wohnungseigentumsobjekt befriedigt, andernfalls ist bereits der Antrag abzuweisen.