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Seite angelegt am: 05.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Wohnrecht unentgeltliches - Abgeltung für Überlassung / Übertragung

Es spricht daher nichts dagegen, die Hälfte des angemessenen (fiktiven) Mietwertes auf die Lebensdauer der Eheleute (Korrekt wohl: des bleibenden Ehepartners) zu kapitalisieren. Bei Überlassung eines unentgeltlichen Wohnrechtes ist eine Rentenzahlung für die Dauer der Ausübung unbillig, sondern eine Abschlagszahlung festzusetzen.