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Seite angelegt am: 19.12.2020 ; Letzte Bearbeitung: 19.12.2020

Wohnrecht - in Ehe eingeräumtes

Auch für die bloße Aufgabe eines ohne Gegenleistung eingeräumten Fruchtgenussrechts oder bücherlichen Wohnrechts im Rahmen der nachehelichen Aufteilung gebührt kein Ausgleich.