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Seite angelegt am: 05.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.01.2021

Geschenktes Wohnrecht, mit gleichzeitiger Schenkung an anderen Ehegatten

Unterliegt eine Liegenschaft zufolge ihrer Einbringung in die Ehe durch den Ehemann nicht der Aufteilung, dann unterliegen auch die während der Ehe der Ehefrau daran eingeräumten bücherlichen Rechte eines Veräußerungsverbots und Belastungsverbots sowie eines Wohnrechts nicht der Aufteilung.