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Umwidmung von Grünland in Bauland - Wertsteigerung

Eine während der Ehe bewirkte Wertsteigerung einer eingebrachten Sache spielt nur dann eine Rolle für die Aufteilung, wenn der gewonnene Wert durch gemeinsame Leistungen gesteigert wurde. Eine Umwidmung nach dem Flächenwidmungsplan beispielsweise von Grünland in Bauland geht regelmäßig mit einer erheblichen Wertsteigerung der Liegenschaft einher. Tritt eine solche Wertsteigerung unabhängig von Beiträgen der Ehegatten, so ist aus der Entscheidung zu schließen, dass diese Bergsteigen ausschließlich dem Eigentümer der (geschenkten) Liegenschaft zuzurechnen ist; es handelt sich dabei ja nicht um ein Erzeugnis, sondern um einen Vermögenszuwachs (der auf Zufall beruht). Musste hingegen die Unwidmung „bewirkt“ werden, soll eine eheliche Errungenschaft-unabhängig davon, von wem die „Bewirkung“ vorgenommen wurde, gegeben sein.