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Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsvergleichs

Eine Sittenwidrigkeit des Ausschlusses der Umstandsklausel wäre etwa dann gegeben, wenn dem Unterhaltspflichtigen ohne Berücksichtigung der geänderten Umstände geradezu die Existenzgrundlage entzogen würde oder wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen dem dem Unterhaltspflichtigen verbleibenden Einkommen und dem nunmehrigen Unterhalt des Berechtigten entstünde.