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Unterhalt nach Scheidung nach ausl. Recht ohne Verschuldensausspruch

Wurde eine Ehe nach ausländischem Recht, welches nur eine Scheidung ohne Verschuldensausspruch kennt, geschieden und kommt auf den Unterhaltsanspruch österreichisches Recht zur Anwendung, steht dem bedürftigen Ehegatten analog § 69 Abs 3 EheG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Teil zu und zwar unabhängig von der Parteirollenverteilung im Scheidungsprozess.