Seite angelegt am: 08.12.2008
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Teilweise Unterhaltsverletzung - Entscheidungsspruch
Bei Vorliegen einer Unterhaltsverletzung ist grundsätzlich der gesamte angemessene Unterhalt unter Berücksichtigung bereits bezahlter Beträge in Geld zuzusprechen. Es steht mit höchstgerichtlicher Judikatur in Einklang, wenn die erbrachten Teilzahlungen nicht auch schon laufend für die Zukunft durch Reduktion des Zuspruchs kontinuierlich angerechnet werden.