Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 13.09.2020 ; Letzte Bearbeitung: 13.09.2020

Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG subsidiär

Nach dem klaren, unmissverständlichen Wortlaut des § 66 EheG ist der Unterhaltsanspruch des schuldlos geschiedenen Ehegatten gegenüber eigenen Einkünften und eigenem Vermögen subsidiär.