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Seite angelegt am: 08.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Ehewohnung, Übernahme und Ausgleichzahlung

Bei Übernahme der Ehewohnung entspricht es der Billigkeit, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist, damit der Ehegatte, der die Ehewohnung aufgibt, bei Beschaffung einer neuen Ehewohnung unterstützt wird.

Damit soll auch der Vorteil des verbleibenden Ehepartners berücksichtigt werden, der darin liegt, dass das für die Wohnung zu leistende Entgelt unter jenem liegt, das für gleichartige Wohnungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Höchstmietzinse auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt überlicherweise zu bezahlen ist.