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Seite angelegt am: 01.12.2022 ; Letzte Bearbeitung: 01.12.2022

Einrichtungsgegenstände und Neuanschaffung

War die Antragstellerin zur Neuanschaffung verschiedener Einrichtungsgegenständen genötigt, weil der Antragsgegner die Herausgabe der ausdrücklich begehrten Stücke verweigerte, so ist eine nachträgliche Zuweisung der nun für die Antragstellerin unverwendbar gewordenen Gegenstände unzumutbar.