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Seite angelegt am: 08.03.2013 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Investitionen aus eingebrachten Vermögenswerten

Wird eingebrachtes Vermögen in der Ehe zB in die Ehewohnung investiert, schlagen bei der Aufteilung allfällige Wertverluste der Ehewohnung auch auf die Berücksichtigung des eingebrachten Vermögens durch.