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Seite angelegt am: 04.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Ex nunc Wirkung der Aufteilungsentscheidung

Die Zuweisung der Ehewohnung nach § 87 Abs 2 EheG wirkt ex nunc, sie kann nicht rückwirkend Rechtsverhältnisse gestalten. Ein schon wirksam gekündigtes Mietverhältnis kann daher nur mit dieser Beschaffenheit übertragen werden.