Arbeitgeberbeiträge zur Privatversicherung, Vermögensbildung oder Zukunftsvorsorge des Arbeitnehmers
Nach dem deutschen Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer idF vom 12.3.1994 BGBl 406 (5.Vermögensbildungsgesetz) soll die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VWL) gefördert werden.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Sie sind steuerpflichtiges Einkommen und Bestandteil des Arbeitsentgeltes. Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden zugleich mit dem vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil während des Anlagezeitraumes unmittelbar vom Arbeitgeber an ein Anlageunternehmen geleistet und dienen zusammen mit einer staatlichen Förderung der Vermögensbildung des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, daß einerseits der vom Arbeitgeber geleistete Teil der vermögenswirksamen Geldleistung als Einkommen des Unterhaltspflichtigen anzusehen und damit in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist und daß andererseits der Arbeitnehmerbeitrag an der vermögenswirksamen Leistung, den er aus eigenem zur Vermögensbildung zahlt, ihm aber vom Arbeitgeber unmittelbar vom Gehalt abgezogen wird, die Bemessungsgrundlage nicht vermindern kann.
- Arbeiterkammerumlage
- Arbeitsaufnahme durch das unterhaltsberechtigte Kind
- Arbeitsbewilligung, fehlende - keine Anspannung
- Arbeitgeberbeiträge zur Privatversicherung
- Arbeitskleidung
- Arbeitskleidungskosten des Lehrlings
- Arbeitskrafterhaltung
- Arbeitsleistungszulage
- Arbeitslohn, rückständiger
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld, Rückzahlungsverpflichtung
- Arbeitslosenunterstützung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosigkeit, kurzfristige - keine Neubemessung
- Arbeitsnehmerveranlagung, Steuergutschrift aus
- Arbeitsplatzfahrtkosten
- Arbeitsplatzssuche und Anspannung
- Arbeitssuche des unterhaltsberechtigten Kindes
- Arbeitssuche des Unterhaltspflichtigen
- Arbeitsplatzwechsel und Anspannungsgrundsatz
- Arbeitsplatzverlust und Wiedereingliederung
- Arbeitsunwilligkeit, krankheitsbedingte
- Arglist Gegeneinwand zum Verjährungseinwand
- Ärztekammer - Kinderunterstützung
- Ärztekammerumlage
- Ärztekammer - Wohlfahrtsfonds
- Arztkosten
- Arztkosten als Naturalunterhalt
- Aufbaulehrgang Handelsakademie mit Matura nach Handelsschule
- Aufenthalt, gewöhnlicher des Kindes und Entführung
- Aufenthaltsort des Unterhaltspflichtigen, Recht des
- Aufgabenteilung nach Trennung der Eltern
- Aufhebungsbeschluss - abschließend erledigte Streitpunkte
- Aufrechnung keine - im Unterhaltsverfahren
- Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche
- Aufrechnung mit Unterhaltserhöhungsansprüchen
- Aufrechnung mit Unterhaltsrückforderungsansprüchen
- Aufrechnung Unterhalt der Kinder mit anderen Forderungen
- Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen verschiedener Kinder
- Aufsplitten, keines des Unterhalts in Sonderbedarf und sonstiger Unterhalt
- Aufteilungsverfahren, Zahlungen im Zusammenhang mit
- Aufwandsentschädigung
- Aufwandsentschädigungen für Politiker
- Aufwandsersatz an Scheinvater durch tatsächlichen Vater und UBGR
- Aufwandsersatz für Sachwalter
- Aufwendungen, abzugsfähige
- Aufwendungen des täglichen Lebens, kein Abzug von der UBGR
- Au-pair Einkommen
- Ausbildung und Nebenbeschäftigung
- Ausbildung - staatlich nicht anerkannt
- Ausbildungskosten des UhPfl
- Ausbildungspflicht für Minderjährige
- Ausbildungsrenumeration
- Ausbildungswechsel
- Ausgaben des täglichen Lebens
- Ausgedinge - Herabsetzung der Belastungsgrenze; keine Erhöhung der UBGR
- Ausgedingsleistungen
- Ausgleich
- Ausgleichszahlung idR nicht für Unterhalt heranzuziehen
- Ausgleichszahlung keine Abzugspost
- Ausgleichszulage, keine Beschränkung des Unterhaltsanspruchs mit
- Ausgleichszulage und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Ausgleichszulage und Unterhaltsverzicht
- Ausgleichszulagenrichtsätze
- Auskunftspflicht
- Ausland, Studienjahr im
- Ausländische Bruchteilstitel - Anpassung
- ausländischer Staatsbürger und Anspannung
- Ausländischer Titel und res judicata
- Ausländischer Wohnsitz des österr. Kindes - prozessuale Fragen
- ausländischer Wohnsitz des Kindes - Unterhaltsanspruch
- ausländisches Kind im Ausland, Unterhaltspflichtiger in Österreich
- ausländisches Recht - Amtwegigkeit
- Auslandsaufenthaltszuschuss
- Auslandsbezug und Mischunterhalt
- Auslandseinsatzzulage
- Auslandssemester
- Auslandsstudium
- Auslandsverwendungszulage
- Auslandswohnsitz und zusätzliche Kosten
- Auslandszulage
- Auslandszuschlag
- Auslösen
- Außendienstüberstunden
- Außendienstzulage
- Außergewöhnliche und unabwendbare Belastungen
- Außerhäusliche Betreuung
- außerordentlicher Revisionsrekurs und Vollstreckbarkeit
- Außerstreitgesetz - Gesetzestext
- Außerstreitstellungen
- Äußerung nach § 17 AußStrG - Unterlassung der
- Äußerung nach § 17 AußStrG - verspätete
- Äußerung nach § 17 AußStrG - Unterhaltsherabsetzungsverfa
- Äußerung an andere Behörden
- Ausstattungszuschuss
- Aussteuerversicherung
- Auswirkungszeitpunkt geänderter Umstände
- Auszug aus Anmeldungsverzeichnis, weiteres Verfahren
- Auszug aus elterlichem Haushalt
- Autokosten
- Autokosten und eigene Behinderung
- Autoversicherung