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Arbeitgeberbeiträge zur Privatversicherung, Vermögensbildung oder Zukunftsvorsorge des Arbeitnehmers

Nach dem deutschen Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer idF vom 12.3.1994 BGBl 406 (5.Vermögensbildungsgesetz) soll die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VWL) gefördert werden.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Sie sind steuerpflichtiges Einkommen und Bestandteil des Arbeitsentgeltes. Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden zugleich mit dem vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil während des Anlagezeitraumes unmittelbar vom Arbeitgeber an ein Anlageunternehmen geleistet und dienen zusammen mit einer staatlichen Förderung der Vermögensbildung des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, daß einerseits der vom Arbeitgeber geleistete Teil der vermögenswirksamen Geldleistung als Einkommen des Unterhaltspflichtigen anzusehen und damit in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist und daß andererseits der Arbeitnehmerbeitrag an der vermögenswirksamen Leistung, den er aus eigenem zur Vermögensbildung zahlt, ihm aber vom Arbeitgeber unmittelbar vom Gehalt abgezogen wird, die Bemessungsgrundlage nicht vermindern kann.