Überstunden und Unterhaltsbemessung
Wenn Überstunden geleistet werden, ist die nach einheitlicher Rechtsprechung zu 100% der Bemessungsgrundlage zuzuschlagen.
Nach wohl überwiegender Rechtssprechung besteht aber keine Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen Überstunden auch weiter zu leisten. Solange der geleistete Unterhalt erheblich über dem Durchschnittsbedarf liegt, besteht keine Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, sich die Überstunden auszahlen zu lassen, er kann sich auch Zeitausgleich nehmen (Unterhalt in Höhe des zweifachen Durchschnittsbedarfes).
Eine Anspannung auf Überstundenleistung wird zB in Deutschland bejaht, wenn der geleistete Unterhalt unter dem Regelbedarf liegt.
Anmerkung: In Österreich wird eine Anspannung auf (bisher) geleistete Überstunden nur dann stattfinden, wenn festgestellt wird, dass der Unterhaltspflichtige diese nicht mehr leistet, ausschließlich in der Absicht weniger Unterhalt zu zahlen.
- Arbeiterkammerumlage
- Arbeitsaufnahme durch das unterhaltsberechtigte Kind
- Arbeitsbewilligung, fehlende - keine Anspannung
- Arbeitgeberbeiträge zur Privatversicherung
- Arbeitskleidung
- Arbeitskleidungskosten des Lehrlings
- Arbeitskrafterhaltung
- Arbeitsleistungszulage
- Arbeitslohn, rückständiger
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld, Rückzahlungsverpflichtung
- Arbeitslosenunterstützung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosigkeit, kurzfristige - keine Neubemessung
- Arbeitsnehmerveranlagung, Steuergutschrift aus
- Arbeitsplatzfahrtkosten
- Arbeitsplatzssuche und Anspannung
- Arbeitssuche des unterhaltsberechtigten Kindes
- Arbeitssuche des Unterhaltspflichtigen
- Arbeitsplatzwechsel und Anspannungsgrundsatz
- Arbeitsplatzverlust und Wiedereingliederung
- Arbeitsunwilligkeit, krankheitsbedingte
- Arglist Gegeneinwand zum Verjährungseinwand
- Ärztekammer - Kinderunterstützung
- Ärztekammerumlage
- Ärztekammer - Wohlfahrtsfonds
- Arztkosten
- Arztkosten als Naturalunterhalt
- Aufbaulehrgang Handelsakademie mit Matura nach Handelsschule
- Aufenthalt, gewöhnlicher des Kindes und Entführung
- Aufenthaltsort des Unterhaltspflichtigen, Recht des
- Aufgabenteilung nach Trennung der Eltern
- Aufhebungsbeschluss - abschließend erledigte Streitpunkte
- Aufrechnung keine - im Unterhaltsverfahren
- Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche
- Aufrechnung mit Unterhaltserhöhungsansprüchen
- Aufrechnung mit Unterhaltsrückforderungsansprüchen
- Aufrechnung Unterhalt der Kinder mit anderen Forderungen
- Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen verschiedener Kinder
- Aufsplitten, keines des Unterhalts in Sonderbedarf und sonstiger Unterhalt
- Aufteilungsverfahren, Zahlungen im Zusammenhang mit
- Aufwandsentschädigung
- Aufwandsentschädigungen für Politiker
- Aufwandsersatz an Scheinvater durch tatsächlichen Vater und UBGR
- Aufwandsersatz für Sachwalter
- Aufwendungen, abzugsfähige
- Aufwendungen des täglichen Lebens, kein Abzug von der UBGR
- Au-pair Einkommen
- Ausbildung und Nebenbeschäftigung
- Ausbildung - staatlich nicht anerkannt
- Ausbildungskosten des UhPfl
- Ausbildungspflicht für Minderjährige
- Ausbildungsrenumeration
- Ausbildungswechsel
- Ausgaben des täglichen Lebens
- Ausgedinge - Herabsetzung der Belastungsgrenze; keine Erhöhung der UBGR
- Ausgedingsleistungen
- Ausgleich
- Ausgleichszahlung idR nicht für Unterhalt heranzuziehen
- Ausgleichszahlung keine Abzugspost
- Ausgleichszulage, keine Beschränkung des Unterhaltsanspruchs mit
- Ausgleichszulage und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Ausgleichszulage und Unterhaltsverzicht
- Ausgleichszulagenrichtsätze
- Auskunftspflicht
- Ausland, Studienjahr im
- Ausländische Bruchteilstitel - Anpassung
- ausländischer Staatsbürger und Anspannung
- Ausländischer Titel und res judicata
- Ausländischer Wohnsitz des österr. Kindes - prozessuale Fragen
- ausländischer Wohnsitz des Kindes - Unterhaltsanspruch
- ausländisches Kind im Ausland, Unterhaltspflichtiger in Österreich
- ausländisches Recht - Amtwegigkeit
- Auslandsaufenthaltszuschuss
- Auslandsbezug und Mischunterhalt
- Auslandseinsatzzulage
- Auslandssemester
- Auslandsstudium
- Auslandsverwendungszulage
- Auslandswohnsitz und zusätzliche Kosten
- Auslandszulage
- Auslandszuschlag
- Auslösen
- Außendienstüberstunden
- Außendienstzulage
- Außergewöhnliche und unabwendbare Belastungen
- Außerhäusliche Betreuung
- außerordentlicher Revisionsrekurs und Vollstreckbarkeit
- Außerstreitgesetz - Gesetzestext
- Außerstreitstellungen
- Äußerung nach § 17 AußStrG - Unterlassung der
- Äußerung nach § 17 AußStrG - verspätete
- Äußerung nach § 17 AußStrG - Unterhaltsherabsetzungsverfa
- Äußerung an andere Behörden
- Ausstattungszuschuss
- Aussteuerversicherung
- Auswirkungszeitpunkt geänderter Umstände
- Auszug aus Anmeldungsverzeichnis, weiteres Verfahren
- Auszug aus elterlichem Haushalt
- Autokosten
- Autokosten und eigene Behinderung
- Autoversicherung