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Aufbaulehrgang Handelsakademie mit Matura nach Handelsschule

Der Abschluss der Handelsschule führt grundsätzlich zur Selbsterhaltungsfähigkeit; der Besuch eines Aufbaulehrganges, der zum Bildungsziel der Handelsakademie mit Matura führt, ist jedoch nicht als zweiter Bildungsgang anzusehen, sondern lässt den Unterhaltsanspruch weiter bestehen.

Gleiches gilt für die Ausbildung an einer HAK bzw der Vienna Business School, weils es sich dabei um eine weiterführende Berufsausbildung mit gleichem Bildungsinhalt bei verschiedener Bildungshöhe handelt.