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Kompensation Unterhalt der Kinder mit anderen Forderungen

Eine Vereinbarung von Kindeseltern zu Lasten ihrer minderjährigen Kinder, wenn hiedurch in deren rechtlich geschützte Interessen eingegriffen würde, ist rechtsunwirksam. Die Kompensation von Kreditschulden des anderen Elternteils mit eigenen Unterhaltsschulden ist ein solcher Eingriff in die rechtlich geschützten Rechte und Interessen der mj. Kinder.