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Ausbildungserfolg gegenwartsbezogen

Der Unterhaltsanspruch der Antragstellerin hängt zutreffenderweise auch davon ab, ob die begründete Aussicht besteht, dass sie die Ausbildung in absehbarer Zeit abschließen kann . Maßstab für diese Prognose sind die Verhältnisse in einer fiktiven intakten Familie (. Entscheidend ist dabei aber nicht, ob das Kind in der Vergangenheit eine Ausbildung mit ausreichender Intensität betrieben hat, sondern vielmehr, ob das im Entscheidungszeitpunkt der Fall ist und maßstabsgerechte Durchschnittseltern dem Kind in der konkreten Situation die weitere schulische Ausbildung und damit letzten Endes auch größere berufliche und soziale Aufstiegschancen verweigern würden.