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Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis und weiteres Verfahren

Eine Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis der anerkannten Unterhaltsforderung stellt im Inland einen Exekutionstitel dar. Will der Unterhaltsgläubiger totzdem ein Verfahren führen, muss er sein Rechtsschutzinteresse behaupten und bescheinigen (zB notwendige Exekutionsführung im Ausland), andernfalls der Antrag zurückzuweisen ist.