Mischunterhalt bei Auslandsbezug
Unterhaltsbeiträge die im Ausland lebenden Kindern zufließen, müssen einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft in ihrem Heimatland stehen. Andererseits sollen aber die unterhaltsberechtigten Kinder am Lebensstandard des in Österreich lebenden Verpflichteten teilnehmen.
Es ist daher ein "Mischunterhalt" zuzusprechen, der sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland und dem (verbesserten) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Österreich richte. Das thailändische Recht steht dieser Bemessungsmethode nicht entgegen.
Berücksichtigt man den Zweck des Geldunterhalts, nämlich dem Berechtigten die Mittel zur Beschaffung des Lebensunterhalts zur Befriedigung des gesamten Lebensaufwands in natura zu sichern, dann wird es zu einem Mischunterhalt erst dann zu kommen haben, wenn sich der Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten außerhalb Österreichs einigermaßen gefestigt hat.
Die Minderung (Anpassung) der nach österreichischem Recht zustehenden Unterhaltsbeträge im Verhältnis der geminderten Kaufkraft im Ausland ist zulässig.
- Arbeiterkammerumlage
- Arbeitsaufnahme durch das unterhaltsberechtigte Kind
- Arbeitsbewilligung, fehlende - keine Anspannung
- Arbeitgeberbeiträge zur Privatversicherung
- Arbeitskleidung
- Arbeitskleidungskosten des Lehrlings
- Arbeitskrafterhaltung
- Arbeitsleistungszulage
- Arbeitslohn, rückständiger
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld, Rückzahlungsverpflichtung
- Arbeitslosenunterstützung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosigkeit, kurzfristige - keine Neubemessung
- Arbeitsnehmerveranlagung, Steuergutschrift aus
- Arbeitsplatzfahrtkosten
- Arbeitsplatzssuche und Anspannung
- Arbeitssuche des unterhaltsberechtigten Kindes
- Arbeitssuche des Unterhaltspflichtigen
- Arbeitsplatzwechsel und Anspannungsgrundsatz
- Arbeitsplatzverlust und Wiedereingliederung
- Arbeitsunwilligkeit, krankheitsbedingte
- Arglist Gegeneinwand zum Verjährungseinwand
- Ärztekammer - Kinderunterstützung
- Ärztekammerumlage
- Ärztekammer - Wohlfahrtsfonds
- Arztkosten
- Arztkosten als Naturalunterhalt
- Aufbaulehrgang Handelsakademie mit Matura nach Handelsschule
- Aufenthalt, gewöhnlicher des Kindes und Entführung
- Aufenthaltsort des Unterhaltspflichtigen, Recht des
- Aufgabenteilung nach Trennung der Eltern
- Aufhebungsbeschluss - abschließend erledigte Streitpunkte
- Aufrechnung keine - im Unterhaltsverfahren
- Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche
- Aufrechnung mit Unterhaltserhöhungsansprüchen
- Aufrechnung mit Unterhaltsrückforderungsansprüchen
- Aufrechnung Unterhalt der Kinder mit anderen Forderungen
- Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen verschiedener Kinder
- Aufsplitten, keines des Unterhalts in Sonderbedarf und sonstiger Unterhalt
- Aufteilungsverfahren, Zahlungen im Zusammenhang mit
- Aufwandsentschädigung
- Aufwandsentschädigungen für Politiker
- Aufwandsersatz an Scheinvater durch tatsächlichen Vater und UBGR
- Aufwandsersatz für Sachwalter
- Aufwendungen, abzugsfähige
- Aufwendungen des täglichen Lebens, kein Abzug von der UBGR
- Au-pair Einkommen
- Ausbildung und Nebenbeschäftigung
- Ausbildung - staatlich nicht anerkannt
- Ausbildungskosten des UhPfl
- Ausbildungspflicht für Minderjährige
- Ausbildungsrenumeration
- Ausbildungswechsel
- Ausgaben des täglichen Lebens
- Ausgedinge - Herabsetzung der Belastungsgrenze; keine Erhöhung der UBGR
- Ausgedingsleistungen
- Ausgleich
- Ausgleichszahlung idR nicht für Unterhalt heranzuziehen
- Ausgleichszahlung keine Abzugspost
- Ausgleichszulage, keine Beschränkung des Unterhaltsanspruchs mit
- Ausgleichszulage und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Ausgleichszulage und Unterhaltsverzicht
- Ausgleichszulagenrichtsätze
- Auskunftspflicht
- Ausland, Studienjahr im
- Ausländische Bruchteilstitel - Anpassung
- ausländischer Staatsbürger und Anspannung
- Ausländischer Titel und res judicata
- Ausländischer Wohnsitz des österr. Kindes - prozessuale Fragen
- ausländischer Wohnsitz des Kindes - Unterhaltsanspruch
- ausländisches Kind im Ausland, Unterhaltspflichtiger in Österreich
- ausländisches Recht - Amtwegigkeit
- Auslandsaufenthaltszuschuss
- Auslandsbezug und Mischunterhalt
- Auslandseinsatzzulage
- Auslandssemester
- Auslandsstudium
- Auslandsverwendungszulage
- Auslandswohnsitz und zusätzliche Kosten
- Auslandszulage
- Auslandszuschlag
- Auslösen
- Außendienstüberstunden
- Außendienstzulage
- Außergewöhnliche und unabwendbare Belastungen
- Außerhäusliche Betreuung
- außerordentlicher Revisionsrekurs und Vollstreckbarkeit
- Außerstreitgesetz - Gesetzestext
- Außerstreitstellungen
- Äußerung nach § 17 AußStrG - Unterlassung der
- Äußerung nach § 17 AußStrG - verspätete
- Äußerung nach § 17 AußStrG - Unterhaltsherabsetzungsverfa
- Äußerung an andere Behörden
- Ausstattungszuschuss
- Aussteuerversicherung
- Auswirkungszeitpunkt geänderter Umstände
- Auszug aus Anmeldungsverzeichnis, weiteres Verfahren
- Auszug aus elterlichem Haushalt
- Autokosten
- Autokosten und eigene Behinderung
- Autoversicherung