Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Staatlich nicht anerkannte Ausbildungen

Während die Beurteilung, ob ein anerkanntes Hochschulstudium ein besseres Fortkommen erwarten lässt, regelmäßig nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen bejaht werden kann, gilt dies nicht ohne weiteres für sonstige, staatlich nicht anerkannte Ausbildungen. Dem Vater ist einzuräumen dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach die von der Akademie Deutsche Pop angebotene Ausbildung zum Musik- und Eventmanager den Absolventen einen Vorteil am Arbeitsmarkt bietet. Zu dieser Frage wird das Erstgericht daher im fortgesetzten Verfahren zweckmäßigerweise einen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Berufskunde beizuziehen haben.