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Sachverständigengebühren - Haftung für, Verfahrenshilfe und Kostenvorschuss

Wird der SV-Beweis von Amts wegen im Interesse beider Parteien aufgenommen und genießt eine Partei Verfahrenshilfe, so darf der von der Partei ohne Verfahrenshilfe erlegte Kostenvorschuss nur mit der Hälfte der SV-Gebühr belastet werden, während die andere Hälfte aus Amtsgeldern zu zahlen ist.