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Keine Anspannung bei fehlender Arbeitsbewilligung

Keine Anspannung bei fehlender Arbeitsbewilligung.

Allerdings ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, die erforderlichen Anträge auf eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu stellen und diese Verfahren auch zu betreiben um dann einer erlaubten Beschäftigung nachgehen zu können.