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Selbständige - UBGR Durchrechnungszeitraum Tatfrage

Ob der im Regelfall heranzuziehende dreijährige Durchrechnungszeitraum im Einzelfall zur Gewinnung eines verlässlichen Ergebnisses ausreicht, stellt eine Tatfrage dar, die das Rekursgericht endgültig entscheidet und ist daher nicht revisibel.