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Sorgepflicht - Hinzutreten oder Wegfall / geänderte Umstände

Bei besonders atypischen Verhältnissen, wie zahlreichen Sorgepflichten, sind die Prozentsätze nicht immer voll ausschöpfbar. Es ist eine den tatsächlichen Verhältnissen angepasste individuelle Berücksichtigung der Bemessungskriterien vorzunehmen.

Es kann bei einem geringen Einkommen des Unterhaltspflichtigen und konkurrierenden Unterhaltspflichten vorkommen, daß der nach der Prozentwertmethode ermittelte Unterhaltsbedarf den Unterhaltspflichtigen über Gebühr belasten würde, was zur Vermeidung von Existenzgefährdung und Verminderung der Erwerbsmotivation des Verpflichteten verhindert werden muß.

Erhalten die Kinder aufgrund des Einkommens des Vaters überdurchschnittlich hohen Unterhalt, rutscht aber der Vater durch mehrere Sorgepflichten unter den Durchschnitt des Einkommens, ist eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.