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Selbstbehalte für Krankenhausaufenthalte

Selbstbehalte für Krankenhausaufenthalte, mit denen Verpflegungskosten zu erstatten sind, stellen keine Abzugsposten von der UBGR dar, weil der Unterhaltspflichtige auch ohne Spitalsaufenthalt für seine Verpflegung zu sorgen hätte, sodass derartigen Kostenbeiträgen für Spitalsaufenthalte eine entsprechende Haushaltsersparnis gegenübersteht.