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Prämien

Pärmien sind grundsätzlich in die UBGR einzubeziehen, außer sie dienen der Abgeltung eines Mehraufwands. Für diesen Mehraufwand ist der Unterhaltspflichtige behauptungs- und beweispflichtig. Diese Prämien sind auf die nächsten 12 Moante nach dem Auszahlungsmonat aufzuteilen.