Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Eigeneinkommen des Kindes - Zeitpunkt der Auswirkung

Es wird ganz allgemein die Ansicht vertreten, dass der im Lauf des Monats eintretende Herabsetzungsgrund (oder Unterhaltsbefreiungsgrund) die Verringerung der Unterhaltspflicht erst mit dem nächsten Monatsersten rechtfertigt .