Einkommenssteuerbescheid und Unterhaltsbemessungsgrundlage
Beachten Sie bitte auch, dass der Einkommenssteuerbescheid in der Rechtssprechung nur als grobe Richtlinie eine Rolle spielt bzw. überhaupt formuliert ist, dass er als Grundlage für die UBGR ungeeignet sei, da unterhaltsrechtliche und steuerrechtliche Fragen oft auseinanderfallen. Wenn das Finanzamt Sonderausgaben und Werbungskosten anerkennt, so heißt das noch lange nicht, dass das Gericht diese auch als Minderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage anerkennt.
Die Werte, die der Einkommensteuer zugrunde gelegt werden, sind für sich allein für die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht maßgebend; Einkommensteuerbescheide für sich alleine sind daher nicht als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen. Die Steuerbemessungsgrundlage ist nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu korrigieren.
- e-card Gebühren
- Ehescheidungsverfahren, Zahlungen im Zusammenhang mit
- Eigenanspruch des uhpfl Elternteils für sich
- Eigeneinkommen des Kindes
- Eigeneinkommen Kind; unterjährig; Aufteilung
- Eigeneinkommen des Kindes, geringfügiges
- Eigeneinkommen des Kindes entlastet nicht nur Geldunterhaltspflichtigen
- Eigeneinkommen aus Pflichtpraktikum
- Eigeneinkommen und überdurchschnittliche Verhältnisse
- Eigeneinkommen des Kindes, erzwungenes aufgrund Unterhaltsverletzung
- Eigeneinkommen des Kindes - Zeitpunkt der Auswirkung
- Eigenheim, Anschaffungskosten für
- Eigenkündigung und Anspannungsgrundsatz
- Eigenpflege
- Eigenpflege und Eigeneinkommen
- Eigenpflege und Luxusgrenze
- Eigenpflege und Unterhaltsanspruch
- Eigenpflege - Anspruch gegen gemeinsam lebende Eltern
- Eigentumswohnung
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- Einkommensänderung - Neubemessung des Unterhalts
- Einkommensbegriff, weiter im Unterhaltsrecht
- Einkommensschätzung
- Einkommen, unselbständiges, schwankendes
- Einkommenssteuer
- Einkommenssteuerberechnung anonym (BM Für Finanzen)
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- Einkünfte für Ausgleich eines berstimmten Mehraufwands
- Einlagen
- Einmalzahlungen
- Einmann-GesmbH
- Einnahmen-, Ausgabenrechnung
- Einsatzzulage
- Einstweilige Verfügung - keine zugunsten Unterhaltsherabs
- einstweiliger Unterhalt, Index
- Einvernehmlicher Beschluss
- Elektrofahrzeug, Sachbezug
- Eltern, berufliche und gesellschaftliche Stellung
- Eltern (des UPfl.), Nachrangigkeit der Unterhaltsansprüche gegenüber den Ansprüchen der Kinder
- Eltern, Unterhaltsanspruch der - Verwirkung
- Elterngeld, deutsches
- Elternteil, pflichtgetreuer (bonus pater familias)
- Ende des Unterhaltsanspruchs
- Energiekosten
- Entfernungszulage
- Entführung des Kindes; Unterhaltsanspruch des Kindes
- Entgeltansprüche, noch nicht ausbezahlte und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Entgeltszahlungen an Sachwalter
- Enthebungsantrag - Verhältnis zur Oppositionsklage
- Entlastungsvertrag, Entlastungsvereinbarungen
- Entlastungsvertrag und Sittenwidrigkeit
- Entlastungsvertrag - Streitigkeiten über - keine familienrechtliche Streitigkeit
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- Entnahmen aus einer Gesellschaft
- Entschädigungen für Sachwalter
- Entscheidungen des OGH u.a.
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- Erben des Unterhaltsberechtigten, Unterhaltsanspruch gegen
- Erbschaft / Erben, Unterhaltsanspruch gegen
- Erbschaft und UBGR
- Erfinderprämie
- Erfolgsprämien
- Erlaß von Unterhaltsrückständen
- Ernährungskosten
- Erschwerniszulage
- Er- und Ablebensversicherung
- Erziehungsberatung, Kosten für
- Erzwungenes Eigeneinkommen des Kindes wegen Unterhaltsverletzung
- Essen auf Rädern
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- Essensmarken
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- EU-Förderungen
- EU-Recht und Unterhaltsrecht
- Europäische Unterhaltsverordnung 4/2009
- Eventualmaxime, eingeschränkte für Unterhalts-Oppositionsverfahren
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- Exekution für Unterhaltsforderungen
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- Exekutionsführung für Unterhaltsansprüche im Konkurs
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