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Stark unterschiedliches Einkommen der Eltern

Grundsätzlich ist das Einkommen des betreuenden Elternteils für die Unterhaltsbemessung betreffend der Kinder vollkommen unerheblich. Nur in vereinzelten Entscheidungen wird bei extremen Einkommensunterschieden eine Unterhaltspflicht des nicht pflegenden Elternteils verneint.