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Einsatzzulage

Gitschthaler, Unterhaltsrecht4, Rz 254

Es sind auch außergewöhnliche Sonderzahlungen (wie die Einsatzzulage aus einem Katastopheneinsatz) in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

Anmerkung: Hier wird aber für den UhPfl darauf zu achten sein, dass diese UBGR-Bestandteile nicht ohne weiteres auch zukünftigem Unterhalt zugrunde gelegt werden.