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Verwirkung des Unterhaltsanspruches der Eltern

Ein Selbstmordversuch der Mutter im Alter von 5J und 7J der Kinder mit anschließendem dauerhaftem Koma, stellt ohne Vorliegen einer psychischen Erkrankung, eine Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 143 ABGB (Anmerkung: nunmehr § 234 ABGB) dar, welche ihrerseits eine spätere Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber der Mutter (zB Regreß nach den Sozialhilfegesetzen) ausschließt.