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Entscheidungen des OGH u.a.

Nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung kann jedermann Entscheidungen (in vollem Wortlaut) des OGH und von Gerichten zweiter Instanz in Kopie gegen Kostenersatz anfordern, wobei Datum der Entscheidung und Geschäftszahl bekannt zu geben sind.

Weitere Zugangsmöglichkeiten gibt es im Internet (http://www.ris.bka.gv.at/) allerdings fast nur Entscheidungen des OGH, VfGH und des VwGH und nur vereinzelt Entscheidungen der Landes- und Oberlandesgerichte.

In Unterhaltsverfahren sind viele Leitsätze von Entscheidungen der Gerichte in der Sammlung ehe- und familienrechtlicher Entscheidungen (EF-Slg) zu finden. Diese Sammlung finden Sie in den Bibliotheken bei jedem größeren Bezirksgericht, bei jedem Landesgericht, bei jedem Oberlandesgericht, in den Bibliotheken der Anwaltskammer, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer.